Das Anti-Geschenk-Gesetz 2.0, das 1993 eingeführt und seitdem regelmäßig verschärft wurde, führt ein Anti-Korruptionssystem ein. Sein Ziel ist es, die Beziehungen zwischen Unternehmen des Gesundheitswesens und Angehörigen der Gesundheitsberufe zu kontrollieren und zu moralisieren.
Als verantwortungsbewusstes und engagiertes Unternehmen stellt Hemodia alle seine Beziehungen zu Fachleuten des Gesundheitswesens (Teilnahme an medizinischen Kongressen, Schulungen, Dienstreisen...) in den strikten Rahmen dieses Anti-Geschenk-Systems 2.0.
Gemäß dem Gesetz vom 29. Dezember 2011, dem sogenannten "Bertrand-Gesetz" über die Stärkung der sanitären Sicherheit von Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten, ist Hemodia wie jedes andere Unternehmen im Gesundheitssektor verpflichtet, die Existenz von Vereinbarungen mit Angehörigen der Gesundheitsberufe sowie die Vorteile, die ihnen vom Unternehmen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit gewährt werden, zu veröffentlichen, sobald ihr Betrag 10 Euro oder mehr inklusive Mehrwertsteuer beträgt.
Alle veröffentlichten Informationen sind abrufbar unter Transparence - Santé.